Abnahme – gehen danach sämtliche Gewährleistungsrechte verloren?

Sofern ein Werk vorbehaltlos abgenommen wird, verliert der Besteller für bekannte Mängel seine Gewährleistungsrechte. Es sollte daher bei der Abnahme festgehalten werden, welche Mängel vorliegen und für diese Mängel die Gewährleistungsrechte vorbehalten werden. Sollten nach der Abnahme weitere Mängel bekannt werden, bleiben für diese auch bei vorbehaltloser Abnahme die Gewährleistungsrechte bestehen.

 

 

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