Die zu zahlenden Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich bei einer Abänderungsklage nach dem Jahresbetrag der mit der Klage geltend gemachten Unterhaltsdifferenz. Bei einer monatlichen Veränderung von 250,00 € ergibt sich somit ein Streitwert von 3.000,00 €. Anhand dieses Streitwertes können dann die Gerichtskosten und Anwaltskosten nach den jeweiligen Gebührentabellen ermittelt werden. Neben den Gerichtskosten entstehen Gebühren für die beteiligten Anwälte, jeweils eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr, gegebenenfalls zzgl. einer Vergleichsgebühr. Die unterliegende Partei hat die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen. Bei einer vergleichsweisen Einigung werden die Kosten in der Regel geteilt.